Stellungnahmen im Rahmen von WEA-Genehmigungsverfahren
Im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren kommt es häufig zu Einwendungen seitens der lokalen Naturschutzverbände oder Bürgerinitiativen. Vor allem die Beurteilung artenschutzrechtlicher Belange ist für die häufig kurzfristig entstandenen Gruppen schwierig. Für die Bewertung der im Genehmigungsverfahren relevanten Punkte (z.B. Tötungsrisiko signifikant erhöht oder nicht) kann eine Stellungnahme mit Bezug auf bestehende Gutachten (im Rahmen von saP, LBP, FNP, ornithologische Fachgutachten) helfen, Einwendungen um fachlich fundierte Interpretationen zu ergänzen sowie für Behörden oder vor Gericht eine zusätzliche, unabhängige Gutachtermeinung vorlegen zu können. Kontakt Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!